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Ausbau eines kombinierten Geh- und Radweges entlang der L216 in der Ortsdurchfahrt Reppenstedt      (Abb. 1)

 

Der Baubeginn soll voraussichtlich am 22. Juli 2024 im östlichen Teil von Reppenstedt sein.

Es wird zwischen der Einmündung von der L216 in den Schnellenberger Weg, bis zur Bushaltestelle „Hasenwinkler Weg“ mit dem Neubau des Geh- und Radweges und des darunter befindlichen Regenwasserkanals begonnen.

Hierzu wird in diesem Abschnitt für den Autoverkehr eine halbseitige Sperrung eingerichtet und eine Lichtsignalanlage installiert. Eine Befahrbarkeit der L216 in beide Richtungen wird hierdurch weiter möglich sein.

Die Bushaltestellte "Hasenwinkler Weg" wird während dieser Bauphase beiderseits nicht angefahren. Es kann alternativ die Bushaltestelle "Fasenweg" genutzt werden.

Geh- und Radwege im östlichen Teil entlang der L216 Reppenstedt bleiben während der gesamten Baumaßnahme passierbar. Auch der Schnellenberger Weg bleibt bis auf eine kurze Unterbrechung in beide Richtungen für den Kfz- und Fahrradverkehr befahrbar. 

 

 

Ausbaubeginn des westlichen Teils eines kombinierten Geh- und Radweges entlang der L 216 in der Ortsdurchfahrt Reppenstedt (Abb. 2)

 

Am 07.10.2024 startet der Ausbau des westlichen Teils des kombinierten Geh- und Radweges entlang der L216. Die Vermessungsarbeiten beginnen am 26.09.2024 daher ist bereits hierfür mit Verkehrseinschränkungen zu rechnen. 

Die Baumaßnahme beginnt auf Höhe des Wohnhauses „Im Winkel 6“ bis zur Einmündung Schlesienstraße. Hier wird zunächst der dort befindliche Schmutzwasserkanal erneuert. Der Schmutzwasserkanal liegt in einer Tiefe von bis zu 5,0 Meter. Dieses hat zur Folge, dass hier ebenfalls halbseitig gesperrt werden muss. Um die Befahrbarkeit der L216 in beide Richtungen weiter zu gewährleisten muss auch hier eine temporäre Lichtsignalanlage installiert werden. Die bestehende Ampelanlage zum „Sportpark“ wird abgeschalten.

Der Fuß- und Radverkehr nach Kirchgellersen wird für diesen Zeitraum über die Straßen „Am Schwarzen Berg“ und „Fritz-Reuter-Ring“ sowie die Zuwegung zum Ereigniswald in Richtung L216 sichergestellt (siehe hierzu nachfolgenden Plan)

Die Erreichbarkeit des Kindergartens in der Straße „Am Sportpark“ sowie des Sportplatzes selbst zu Fuß oder per Fahrrad erfolgt während des ersten Bauabschnitt (1.BA) über die Straßen „Am Schwarzen Berg“, „Fritz-Reuter-Ring“ und die Zuwegung zum Ereigniswald in Richtung L216 sowie die bekannte Querungshilfe im Bereich der Einmündung zum Sportpark, allerdings ohne Lichtsignalanlage. Zusätzlich wird auf Höhe des Friedhofes vorrübergehend ein Fußgängerüberweg eingerichtet. Dieser kann aus Richtung Rathaus kommend über den bestehenden Geh- und Radweg an der L216 erreicht werden. Über diesen Überweg kann dann die L 216 gequert und anschließend der bereits gerodete Weg in Richtung „Sportpark“ genutzt werden. Dieser wird für den Geh- und Radverkehr entsprechend hergerichtet. Die Einmündung Schlesienstraße ist in diesem Zeitraum für den Fuß- und Radverkehr gesperrt.

Für den Kraftfahrzeugverkehr wird aufgrund der Staugefahr in Reppenstedt die ausgeschilderte Umleitung ab Kirchgellersen über die K50 nach Dachtmissen und Vögelsen empfohlen.

 

 

Arbeiten am Energienetz im Wiesenweg (Abb. 3)

 

Ab dem 16.09.2024 finden notwendige Arbeiten am Energienetz im Wiesenweg statt. Hierzu wird der Wiesenweg vorübergehend halbseitig gesperrt.

 

 

Trinkwasserleitungserneuerung begleitend zur Geh-/Radwegerneuerung/-ausbau - 03.09.24-18.10.24 (Abb. 4)

 

Es ist eine Baugrube im Einmündungsbereich Hasenwinkler Weg erforderlich. Diese Baugrube muss mittig des Einmündungsbereichs bis einschließlich der Fußgänger- und Radfahrerfurt bis zur derzeitigen Absperrung zur L216 geöffnet werden. Für den Fahrzeugverkehr ist der Hasenwinkler Weg zurzeit durch die Arbeiten auf der L216 ohnehin komplett gesperrt.

Die Baugrube ist zu allen Seiten durch beleuchtete Absperrschranken zu sichern. Die Fußgänger und Radfahrer sind rückwärtig hinter der Baugrube über den Hasenwinkler Weg vorbeizuführen. Eine Bordsteinabsenkung ist durch eine vorhandene Grundstücksausfahrt gegeben, gegenüber befindet sich keine Bordanlage, so dass eine zusätzliche Anrampung hier entfällt. Die Grundstücksausfahrt selbst darf nicht behindert oder blockiert werden.Die Anwohnenden des Grundstücks sind aber rechtzeitig zu informieren, bevor die Baugrube eingerichtet wird, dass die Ausfahrt aufgrund passierender Fußgänger und Radfahrer in dieser Zeit besonders vorsichtig verlassen werden sollte.

Auf die Baustelle ist für Fußgänger und Radfahrer zusätzlich durch VZ 123 aus allen drei Richtungen hinzuweisen. Im Bereich der Baugrube ist im Geh-/Radwegbereich VZ 239 (Gehweg) mit Zusatz 1012-32 (Radfahrer absteigen) aufzustellen.

Die Querung der L216 erfolgt in geschlossener Bauweise als Horizonalbohrung. Im Bereich ab der Bushaltestelle Hasenwinkler Weg (FR Lüneburg) bis Einmündung Schnellenberger Weg sind Baugruben innerhalb des derzeitigen Baufelds erforderlich. Diese sind, wie oben unter "Bedingungen" bereits wähnt mit der Firma Ohland Straßen- und Tiefbaugesellschaft mbH abzustimmen und auch innerhalb des Baufeld durch Absperrschranken zu sichern.

Im Anschluss an die Arbeiten im Baufeld erfolgt die weitere Verlegung dann ab Einmündung Schnellenberger Weg bis zunächst bis zur Ersatzhaltestelle Höhe Lüneburger Landstr. 16. Für diese Arbeiten wird der Gehweg, der im dortigen Bereich für Radfahrer freigegeben ist, ab der FußgängerLichtsignalanlage Schnellenberger Weg bis zur Ersatzhaltestelle vollgesperrt. Die Fußgänger und Radfahrer sind an der Fußgänger-Lichtsignalanlage an der Einmündung Schnellenberger Weg durch Absperrschranken mit drei gelben Warnleuchten und VZ 1000-22 rechtsweisend auf die Nutzung des Gehwegs gegenüber zu verweisen. Aus der Gegenrichtung ist der Gehweg in Höhe der FußgängerLichtsignalanlage am Wiesenweg durch Absperrschranke mit VZ 1000-12 (Fußgänger andere Gehwegseite benutzen - linksweisend) mit dem Zusatz in Anlehnung an VZ 1028-33 "Gehweg bis Bushaltestelle frei" zu sperren.

Der Erdaushub darf nach Zustimmung der Gemeinde/Samtgemeinde Gellersen auf dem freien Grundstück an der Einmündung L216/Wiesenweg gelagert werden. Der Erdaushub ist durch beleuchtete Warnbaken zu sichern.

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    Die Gemeinde Reppenstedt beabsichtigt in Reppenstedt entlang der Lüneburger Landstraße (L216) die Infrastruktur für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern. Dazu soll der vorhandene Geh- und Radweg nördlich...
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